Gesundheit

Nach Tod von Giorgos Mazonakis: Plasmapherese nur in spezialisierten Einheiten erlaubt

Der Todesfall des Sängers Giorgos Mazonakis rückt die Zulassung und Durchführung der Plasmapherese in Griechenland in den Fokus. Die Therapie ist an strenge Auflagen, spezialisierte Ausstattung und qualifiziertes Personal gebunden.

Der Tod des Sängers Giorgos Mazonakis am 9. September 2026 hat eine Regeldebatte über die Plasmapherese in Griechenland ausgelöst. Nach übereinstimmenden Medienberichten erlitt Mazonakis einen Herzstillstand im Umfeld einer geplanten Behandlung. Die Behörden prüfen nun, ob die Voraussetzungen für den Eingriff in der betreffenden Einrichtung vorlagen und ob ärztliche Zuständigkeiten, Ausstattung und Notfallvorsorge den Vorgaben entsprachen.

Nach geltendem Recht ist Plasmapherese keine einfache Blutentnahme und kein Routineinfusionsverfahren. Sie darf ausschließlich in dafür genehmigten, entsprechend ausgerüsteten Einheiten unter Aufsicht speziell qualifizierter Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Zuständig für Vorgaben, Zulassungen und Kontrollen sind das Ministerium für Gesundheit sowie das Nationale Zentrum für Blutspende (EKEA). Die Regelwerke definieren Mindeststandards für Räume, technische Ausstattung und Personal in Blutverarbeitungs- und Apherese-Einheiten. Dazu zählen Apherese-Gerät und Überwachungsmonitore, gesicherte Hygiene- und Dokumentationsprozesse, kontinuierliche hämodynamische Kontrolle sowie die unmittelbare Verfügbarkeit zur Reanimation.

Fachliche Stellungnahmen, darunter von der Ärztekammer Athen (ISA), betonen, dass therapeutische Plasmapheresen in klinischen Strukturen mit einschlägiger Erfahrung stattfinden müssen, typischerweise unter Beteiligung von Hämatologie, Nephrologie oder Intensivmedizin. Erforderlich sind standardisierte Protokolle, eine Risikoaufklärung der Patientinnen und Patienten sowie eine klare ärztliche Verantwortlichkeit während des gesamten Verfahrens. Medienberichte verweisen darauf, dass die Ermittlungen auch klären sollen, welche Ausstattung und Besetzungsstärke am Ort des Vorfalls tatsächlich vorhanden waren.

Die Staatsanwaltschaft und die Gesundheitsaufsicht haben Untersuchungen eingeleitet. Sie befassen sich mit der Rechtmäßigkeit der Durchführung, der Genehmigungslage der betroffenen Einrichtung, der Qualifikation des eingesetzten Personals und der Einhaltung einschlägiger Richtlinien von Ministerium für Gesundheit und EKEA. Aussagen zu Verantwortlichkeiten und möglichen Sanktionen wären vor Abschluss dieser Prüfungen Spekulation. Bestätigt ist, dass Zeugen vernommen und Unterlagen zur Geräteausstattung, zu Notfallmaßnahmen und zur ärztlichen Dokumentation angefordert wurden.

Der Fall macht eine systemische Trennlinie sichtbar: Invasive, geräteabhängige Therapien wie die Plasmapherese sind im griechischen Gesundheitswesen strikt von einfachen ambulanten Leistungen abgegrenzt. Für die Praxis bedeutet dies transparente Zulassungsverfahren, regelmäßige Kontrollen und nachvollziehbare Patienteninformation über Nutzen, Risiken und Alternativen. Der öffentliche Druck nach dem Tod von Giorgos Mazonakis dürfte die Aufsichtspraxis schärfen. Parallel dazu fordern Berufsverbände eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Kapazitäten, klare Zuständigkeiten in gemischten Versorgungssettings und die konsequente Anwendung einheitlicher Qualitätsstandards. Naftemporiki und ERT News berichten fortlaufend über die Ermittlungsschritte.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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