Wirtschaft

Griechenland gewährt unter Bedingungen fünf Prozent Steuer auf bestimmte Fondsvergütungen

Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2026 schaffen in Griechenland eine gezielte steuerliche Behandlung von carried interest und Boni für Fondsmanager – die Vergünstigung von fünf Prozent gilt an strikte Präsenz‑ und Nachweisbedingungen gebunden.

Kurzmeldung

Die griechische Gesetzgebung hat mit dem Gesetz 5313/2026 eine neue Regelung zur Besteuerung von carried interest und verwandten Vergütungen geschaffen, die international tätige Fondsmanager ansprechen soll. Kernpunkt ist eine privilegierte Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen: Berufliche Präsenz in Griechenland, strukturierte vertragliche Beziehungen zu griechischen Dienstleistern und die Einhaltung formaler Anforderungen an die Steueransiedlung. Fachanalysen betonen, dass die Regelung carried interest in vielen Fällen als Kapitalgewinn und nicht als Arbeitslohn behandeln kann, was steuerlich vorteilhaft ist.

Gleichzeitig verlangt das Gesetz nach einer echten wirtschaftlichen Substanz vor Ort; reine Domizilverlagerungen ohne Geschäftstätigkeit genügen nicht. Beratungsgesellschaften und Steuerkanzleien in Griechenland weisen darauf hin, dass die fünf Prozent‑Gestaltung nicht automatisch für alle Vergütungsarten gilt, sondern an Voraussetzungen für den Umfang der Tätigkeit, Mindestinvestitionen und die Struktur der Verwaltungsbeziehung geknüpft ist. Amtliche Verweise im Steuerleitfaden des Finanzministeriums sowie Auskünfte der Steuerbehörde AADE (unter anderem Entscheidungen und Formulare, etwa A.1062/2026 betreffend Steuererklärungen) bilden die Grundlage für die Umsetzungspraxis.

Praktiker raten zu sorgfältiger Dokumentation (Arbeitsverträge, lokale Betriebsstätten, Reporting) um den Status als steuerlich ansässiger Manager nachweisen zu können. Mehrere griechische Wirtschaftsmedien berichteten, dass diese Maßnahmen Teil einer gezielten Strategie zur Stärkung Athens als Standort für Alternative Investment Funds sind; internationale Steuerberatungen (u. a. PwC) haben die einschlägigen Gesetzesänderungen zusammengefasst.

Hinweise auf eine gleiche Darstellung in der Financial Times fanden sich in Sekundärberichten griechischer Medien, eine frei zugängliche FT‑Primärquelle war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht auffindbar. Somit lassen sich die gesetzlichen Eckpunkte in Griechenland (Gesetz 5313/2026 und AADE‑Dokumentation) eindeutig belegen, während manche presseöffentliche Zuschreibungen über angebliche Einzeleffekte oder prominente Migrationsfälle weiter überprüfbar bleiben.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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