Die Regionaldirektion für Bildung Westmakedonien hat die Aussetzung des Betriebs von insgesamt 20 Schulstandorten für das Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Rechtsgrundlage ist die amtliche Veröffentlichung im Amtsblatt FEK B 5261/25-08-2026. Betroffen sind zwölf Kindergärten – darunter ein sonderpädagogisches Angebot – sowie acht Grundschulen. Die Maßnahme gilt in den vier Regionalbezirken Grevena, Kastoria, Kozani und Florina.
Als Hauptgrund nennt die Behörde sehr geringe oder fehlende Anmeldezahlen. In zwei Fällen in der Gemeinde Kozani kommt eine bauliche Ungeeignetheit der Gebäude hinzu; das Verzeichnis führt hierzu Kindergärten und Grundschulen in Kaisareia an. Die Regionaldirektion hat die betroffenen Gemeinden und Eltern über die Umverteilung der Kinder in nahegelegene Schulen informiert. Parallel prüfen die zuständigen Stellen, ob zusätzliche Schultransporte und Betreuungsangebote nötig sind, um längere Wege abzufedern.
Die Aussetzung ist ausdrücklich befristet. Das Amtsblatt weist das jeweils betroffene Schuljahr aus, sodass eine Wiederaufnahme des Betriebs möglich ist, wenn sich die Schülerzahlen erholen oder Bau- und Sicherheitsmängel behoben sind. Für die Organisation zum Schuljahresbeginn hat die Regionaldirektion für Bildung Westmakedonien die Schulverwaltungen vor Ort mit der Umsetzung beauftragt.
Die Entscheidung steht im Kontext eines seit Jahren sichtbaren Trends: Ländliche Regionen in Griechenland verlieren Bevölkerung, zugleich sinken die Geburtenzahlen. Beides wirkt sich unmittelbar auf die Netzplanung in der Primarstufe aus. In Westmakedonien häufen sich Berichte lokaler Medien über Klassen mit sehr wenigen Kindern sowie über Standorte, die wiederholt nur mit Ausnahmen betrieben wurden. Die nun veröffentlichte Liste schafft Klarheit für das laufende Schuljahr und gibt Gemeinden Planungssicherheit, etwa für den Einsatz von Bussen oder die Zusammenlegung kleiner Standorte.
Vertreter der betroffenen Kommunen verweisen auf bereits laufende oder geplante Investitionen in Schulinfrastruktur. Diskutiert werden zudem familienpolitische Anreize und Programme zur Stärkung abgelegener Orte. Konkrete Zusagen zu neuen Schulgründungen enthält die aktuelle Entscheidung nicht; sie bezieht sich ausschließlich auf die vorübergehende Aussetzung bestehender Standorte in Grevena, Kastoria, Kozani und Florina.
Die Bekanntmachung aus Westmakedonien wurde am 29. August von regionalen Medien aufgegriffen und bestätigt die im Amtsblatt FEK B 5261/25-08-2026 dokumentierten Einzelentscheidungen. Weitere landesweite Regelungen oder Vorgaben für andere Regionen ergeben sich daraus nicht.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).