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Verteidigungsministerium übernimmt Koordination gegen Maul- und Klauenseuche auf Lesbos

Mit einer Gesetzesänderung vom 2. September 2026 überträgt Athen die operative Koordination der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche auf Lesbos an das Ministerium für Nationale Verteidigung; die fachliche Verantwortung bleibt beim Agrarressort.

Kurzmeldung

Die griechische Regierung hat mit einer am 2. September 2026 eingebrachten Änderung die operative Koordination der Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche (Foot-and-Mouth Disease) auf der Insel Lesbos dem Ministerium für Nationale Verteidigung übertragen. Ziel der Maßnahme ist nach offiziellen Angaben, behördenübergreifende Abläufe zu bündeln und logistische Engpässe bei Bewegungsbeschränkungen, Desinfektion, Probenlogistik und Entsorgung zu vermeiden. Die fachliche Leitung in Diagnose, Probenmanagement und seuchenpolizeilichen Anordnungen verbleibt ausdrücklich beim Ministerium für Ländliche Entwicklung und Ernährung.

Nach EU-Veröffentlichungen und Berichten griechischer Medien gelten für mehrere Ausbruchsorte auf Lesbos Schutz- und Überwachungszonen mit einem Radius von drei beziehungsweise zehn Kilometern; die EU-Kommission hat entsprechende Durchführungsbeschlüsse (mehrere Änderungsentscheidungen) erlassen, die Teile der Insel formal als eingeschränkte Gebiete ausweisen. Behördenangaben, darunter Berichte des staatlichen Rundfunks ERT, nennen bislang einen mittleren fünfstelligen Bereich an betroffenen Tieren, die im Rahmen der Seuchenbekämpfung gekeult worden sind; die genaue Zahl wird weiter erhoben und epidemiologisch bewertet.

Konkret sieht die Regelung vor, dass in betroffenen Verwaltungsbezirken ein militärischer Offizier die Lageführung übernimmt und die Koordination zwischen zivilen Veterinärbehörden, Regionalverwaltung und Sicherheitskräften sicherstellt. Aufgabe der Einsatzführung ist vor allem die Organisation logistischer Maßnahmen: Einrichtung und Überwachung von Schutzzonen, Koordination von Desinfektions- und Transportmaßnahmen sowie die geordnete Verwertung tierischer Nebenprodukte. Nach den Verlautbarungen ändert die Maßnahme keine fachrechtlichen Zuständigkeiten der Veterinärbehörden und begründet keinen Generalnotstand oder Militärrecht.

Die Entscheidung löste umgehend Kritik aus: Abgeordnete aus Lesbos, tierärztliche Verbände und Produzentenorganisationen fordern transparente wissenschaftliche Begründungen, detaillierte Verfahrensregeln und lückenlose Dokumentation von Keulungen sowie klare Entschädigungsregeln. Die Regierung verweist auf frühere Katastropheneinsätze, in denen militärische Führungs- und Logistikstrukturen zeitkritische Abläufe stabilisiert hätten. Über Umfang und Dauer der Einsatzbefugnisse soll das Hellenische Parlament auf Basis laufender Lageberichte entscheiden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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