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Neues Sonder‑Raumordnungsrahmen für Erneuerbare Energien in Kraft

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 7. August ist in Griechenland ein neues, landesweit geltendes Sonder‑Raumordnungsrahmen für Erneuerbare Energien in Kraft getreten; die Regierung erläuterte die Regeln diese Woche im staatlichen Rundfunk.

Griechenland hat sein überarbeitetes Sonder‑Raumordnungsrahmen für Erneuerbare Energien per ministerieller Entscheidung in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 7. August 2026; am 19. August stellte die Regierung die Inhalte im staatlichen Rundfunk ERT vor. Das Regelwerk setzt erstmals landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für die Standortwahl von Anlagen für Photovoltaik, Windparks und Energiespeicherung – an Land wie auf See – und stärkt zugleich den Schutz von Umwelt und lokalen Gemeinden.

Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt und Energie zielt das Rahmen auf klare Abgrenzungen zwischen ungeeigneten Flächen, Bereichen mit Auflagen und Gebieten mit hoher Eignung. Es sieht Ausschlusszonen vor, etwa für sensible Schutzgebiete und besonders wertvolle Landschaftsräume, und ordnet abgestufte Eignungsklassen zu. Darüber hinaus definiert es Grundsätze für die Vereinbarkeit mit Naturschutzzielen, für Abstände zu Siedlungen und für die Verträglichkeit mit kulturellem Erbe. Für die Projektplanung wichtiger wird auch die Anschlussfähigkeit an das Stromnetz.

Die Regierung begründet die Reform mit der starken Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Bedarf an verlässlicher Steuerung. Einheitliche Regeln sollen Konflikte frühzeitig vermeiden, Verfahrenssicherheit schaffen und die Umweltverträglichkeit erhöhen. Begleitend kündigte das Ministerium Informationspflichten gegenüber betroffenen Kommunen und erweiterte Möglichkeiten zur Beteiligung an – mit dem Ziel, Planungsentscheidungen für lokale Gemeinden nachvollziehbarer zu machen.

Rechtlich stützt sich das Sonder‑Rahmen auf die bestehenden Vorschriften der Raumordnung und des Umweltrechts; seine Anwendung wird durch die ministerielle Entscheidung und die Veröffentlichung im Amtsblatt gesichert. Für Vorhabenträger bedeuten die neuen Vorgaben präzisere Prüfmaßstäbe und gegebenenfalls zusätzliche Nachweise in der Genehmigung, insbesondere bei Landschafts- und Artenschutz. Für Umweltverbände und Kommunen erhöhen sich Transparenz und Rechtssicherheit, etwa durch klarere Kriterien für Einwendungen in der Planung.

Welche Wirkung das Regelwerk auf Tempo und Zuschnitt einzelner Projekte haben wird, bleibt offen. Prognosen über Beschleunigung oder Verzögerungen sind derzeit politischer Natur und als Erwartung der Regierung zu werten. Fest steht, dass der gesetzte Rahmen Investitionsentscheidungen stärker an räumliche Eignung, Netzkapazitäten und Naturschutz koppelt – und damit die Weichen für den weiteren Ausbau von Photovoltaik, Windparks und Energiespeicherung in Griechenland neu stellt.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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