Der Tod des Sängers Giorgos Mazonakis nach einem Herzstillstand in einer Privatpraxis im Athener Stadtteil Kolonaki beschäftigt Ermittlungsbehörden und die Ärztekammer Athen. Am 10. September 2026 inspizierten Vertreter der zuständigen Stellen die Räume der Praxis und sichteten Unterlagen. Auslöser sind die Umstände des Notfalls am 9. September 2026 und die Frage, welche medizinischen Maßnahmen dort vorgenommen wurden und ob dafür die erforderlichen Genehmigungen vorlagen.
Nach Angaben der Ärztekammer Athen wurden in einem Behandlungsraum zwei Geräte zur Plasmafaerese festgestellt. Die Kammer betonte, dass der Einsatz solcher Maschinen in einem regulären Praxisbetrieb ohne besondere Zulassung nicht zulässig sei. Die formale Aktenlage des Betriebs werde nun geprüft; die Ergebnisse sollen in die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einfließen. Parallel dazu sicherten Ermittler Unterlagen aus der Praxis.
Die Rettungskette und der Ablauf des Einsatzes werden ebenfalls rekonstruiert. Medien berichten unter Berufung auf ein Rettungsteam, dieses sei kurz nach dem Alarm eingetroffen und habe umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen. Offizielle Stellen verweisen jedoch darauf, dass erst die medizinisch-gerichtliche Untersuchung – einschließlich der Obduktion – Klarheit über die unmittelbare Todesursache bringen kann. Nach Medienangaben wurde die Obduktion um einen Tag verschoben, weil die Familie einen technischen Sachverständigen benannte. Bis zum Vorliegen der forensischen Befunde bleiben Aussagen zur Ursache vorläufig.
Der Fall hat eine breitere Debatte über die Regulierung von Anti-Aging-Angeboten und über Voraussetzungen für invasive oder extrakorporale Verfahren außerhalb von Kliniken ausgelöst. Fachleute weisen darauf hin, dass Plasmafaerese als Behandlung üblicherweise in spezialisierten Einrichtungen mit entsprechender Ausstattung, Notfallvorsorge und qualifiziertem Personal durchgeführt wird. In den Fokus rückt damit auch die behördliche Aufsicht über Privatpraxen, in denen apparative Verfahren angeboten werden.
Fest steht: Der Notfall ereignete sich am 9. September 2026 in einer Privatpraxis in Kolonaki; am 10. September 2026 folgten eine Vor-Ort-Inspektion durch Behörden und die Ärztekammer Athen sowie die Sicherstellung von Unterlagen. Die juristische Bewertung, ob in der Praxis gegen Aufsichts- oder Zulassungspflichten verstoßen wurde, bleibt der Staatsanwaltschaft vorbehalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).