Die Bank von Griechenland hat am 10. September 2026 das öffentliche Register der in Griechenland tätigen Versicherungsunternehmen und Rückversicherer aktualisiert und bereitgestellt. Nach Angaben der Aufsicht für die private Versicherung wird das Verzeichnis fortlaufend gepflegt und richtet sich an Verbraucher, Marktteilnehmer und andere Behörden. Es listet in Griechenland zugelassene Gesellschaften, Zweigniederlassungen sowie Unternehmen, die grenzüberschreitend im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig sind. Ziel ist es, Transparenz und Nachprüfbarkeit der Marktteilnahme sicherzustellen.
Die Registrierung und Beaufsichtigung stützen sich auf die geltenden Rechtsgrundlagen, darunter N. 4364/2016, mit der die europäischen Solvency‑II‑Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden. Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verbleibt die Solvenzaufsicht grundsätzlich beim Heimatstaat. Die Bank von Griechenland überwacht als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der in Griechenland geltenden Regeln von allgemeinem Interesse sowie die Geschäftspraktiken auf dem lokalen Markt. Damit ist sie Ansprechpartnerin für Fragen der Marktaufsicht in Griechenland, während für Kapital- und Risikofragen bei grenzüberschreitenden Anbietern primär die Heimataufsicht zuständig bleibt. Der Hinweis auf den Europäischer Wirtschaftsraum verdeutlicht die Erfassung auch von EWR‑Unternehmen.
Nach Darstellung der Bank von Griechenland erleichtert das Register die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und die Kontrolle unzulässiger Marktteilnahme. Öffentliche Stellen und private Auftraggeber können die Einträge als formalen Nachweis für Zulassungen und Zuständigkeiten heranziehen. Für Versicherte, Vermittler und Geschäftspartner erhöht eine verlässliche, zentrale Übersicht die Nachvollziehbarkeit der Vertragsparteien und die Vergleichbarkeit des Angebots. Die fortlaufende Pflege bedeutet zugleich, dass Nutzer den jeweils aktuellen Stand prüfen können, etwa wenn sich Zulassungen, Firmennamen oder der Tätigkeitsrahmen ändern.
Das Verzeichnis ist Teil eines breiteren Aufsichtskonzepts, das Verbraucherschutz und Marktintegrität stärken soll. Es dient außerdem der Kooperation mit in‑ und ausländischen Aufsichtsbehörden, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Bank von Griechenland verweist auf ihre regulären Kontaktangaben für Auskünfte zu im Register geführten Einträgen sowie zu den formalen Zulassungsvoraussetzungen. Die heutige Aktualisierung steht im Rahmen der laufenden Veröffentlichungspflichten der Aufsicht für die private Versicherung. Sie bildet den aktuellen Stand der in Griechenland aktiven Versicherungsunternehmen und Rückversicherer ab und schafft eine einheitliche Referenz für Marktteilnehmer. Weitergehende Maßnahmen gegenüber einzelnen Unternehmen ergeben sich gegebenenfalls aus den in dem Register dokumentierten Feststellungen und sind im Einzelfall zu belegen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).