Eine 36-jährige Staatsangehörige Serbiens ist am Nachmittag des 26. August in der Bucht von Glarokavos in der Gemeinde Kassandra (Chalkidiki) beim Fahren eines Jet-Skis gestürzt und dabei schwer am Kopf verletzt worden. Sie verlor nach Angaben der Behörden kurzzeitig das Bewusstsein. Zunächst leisteten ihr der Ehemann und der verantwortliche Betreiber der Vermietstation Erste Hilfe. Anschließend wurde sie mit einem Krankenwagen in das Gesundheitszentrum Kassandra gebracht, danach in das Allgemeine Krankenhaus Chalkidiki und schließlich zur weiteren Diagnostik in das Allgemeine Krankenhaus Thessaloniki Papanikolaou verlegt. Dort befand sie sich am 27. August weiter in Untersuchung; detaillierte Angaben zum Gesundheitszustand lagen nicht vor.
Die Ermittlungen führt das Zweite Hafenamt Nea Moudania des Zentralen Hafenamts Thessaloniki. Dessen Beamte nahmen den 53-jährigen Verantwortlichen der Verleihfirma fest. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Aussetzung (Artikel 306) und fahrlässiger Körperverletzung (Artikel 314) nach dem griechischen Strafgesetzbuch eingeleitet. Angaben der Behörden zum genauen Unfallhergang, etwa zu möglichen technischen Mängeln, den Witterungsverhältnissen oder Bedienfehlern, stehen noch aus. Auch ob betriebliche Sicherheitsvorschriften verletzt wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Nach griechischem Recht unterliegen schnellfahrende Wasserfahrzeuge strengen Sicherheits- und Betriebsvorschriften. Vermietbetriebe müssen die Einhaltung von Regeln zur Einweisung, Ausrüstung und Überwachung sicherstellen; Verstöße können verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen und bei Personenschäden strafrechtlich relevant werden. In der sommerlichen Hochsaison registrieren die Hafenbehörden in Chalkidiki regelmäßig Zwischenfälle mit gemieteten Wasserfahrzeugen. Vor diesem Hintergrund kündigten die zuständigen Dienststellen in der Region erneut verstärkte Kontrollen an.
Für die Gemeinde Kassandra und den Küstenabschnitt um Glarokavos ist der Tourismus mit Wassersportangeboten ein wichtiger Wirtschaftszweig. Die Behörden verweisen darauf, dass Sicherheitsvorkehrungen – von klar ausgewiesenen Fahrzonen über Rettungsmittel bis zu dokumentierten Einweisungen – den Betriebsalltag prägen müssen. Konkrete Folgemaßnahmen am betroffenen Standort wurden bislang nicht mitgeteilt.
Die Ermittler wollen nun Zeugenaussagen auswerten und technische Prüfungen des betroffenen Jet-Skis sowie der Ausrüstung vornehmen. Ergebnisse, die Rückschlüsse auf Verantwortlichkeiten zulassen, stehen noch aus. Die verletzte Frau wird weiter medizinisch beobachtet; eine Prognose gaben die Kliniken bis zum Redaktionsschluss nicht ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).