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Griechenland: Sozialpartner dringen auf höheren Steuerfreibetrag für Verpflegungsgutscheine

In Griechenland fordern Sozialpartner, den steuerfreien Tagesbetrag für Verpflegungsgutscheine von 6 auf 10 Euro anzuheben. Nach geltendem Recht bleiben bestimmte Sachleistungen bis zu festgelegten Grenzen von Steuern und Sozialabgaben befreit; eine Regierungsentscheidung liegt nicht…

In Griechenland ist die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen erneut in den Fokus gerückt: Sozialpartner verlangen, den steuerfreien Tagesbetrag für Verpflegungsgutscheine von derzeit 6 auf 10 Euro anzuheben. Nach dem Stand vom 19. August 2026 gilt unverändert, dass bestimmte Sachleistungen innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen von Einkommensteuer und Sozialabgaben befreit sind. Eine Entscheidung der Regierung über eine Anpassung liegt nicht vor; der Vorschlag ist beim Ministerium für Nationale Wirtschaft und Finanzen eingegangen.

Die Rechtslage unterscheidet klar zwischen Barlohn und Sachleistungen. Nach den Vorgaben der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) sind einzelne Kategorien – darunter Verpflegungsgutscheine und bestimmte, geringwertige Zuwendungen – bis zu jeweils definierten Höchstbeträgen steuer- und beitragsfrei. Werden diese Grenzen überschritten, ist der Mehrbetrag grundsätzlich als steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Die Abgrenzung ist für Unternehmen praxisrelevant, weil sie die Lohnabrechnung und die Bemessungsgrundlagen der Sozialversicherung unmittelbar beeinflusst.

Rückendeckung für die Debatte erhält die Forderung durch Daten des IME GSEVEE, des Instituts für Kleine Unternehmen der Generalkonföderation der Gewerbetreibenden, Handwerker und Kaufleute Griechenlands. Demnach erhält rund ein Viertel der Beschäftigten in Griechenland regelmäßig oder gelegentlich Gutscheine oder Karten zur Verpflegung vom Arbeitgeber. Die starke Verbreitung solcher Leistungen hängt nach Einschätzung des Instituts damit zusammen, dass Unternehmen damit zielgerichtet Nettovorteile gewähren können, ohne die Bruttolohnkosten im selben Maß zu erhöhen.

Die Positionen sind klar getrennt: Befürworter sehen in einer Anhebung des Freibetrags für Verpflegungsgutscheine ein Instrument, die Kaufkraft von Beschäftigten unmittelbar zu stützen und zugleich Personalbindung zu fördern. Kritiker verweisen auf mögliche Mindereinnahmen für den Staatshaushalt sowie auf die Gefahr, dass Sachleistungen reguläre Lohnerhöhungen verdrängen und so Lohnstrukturen verfestigen. Zudem warnen sie vor Ungleichbehandlungen zwischen Unternehmen, die solche Modelle nutzen, und Betrieben, die vor allem über den Grundlohn vergüten.

Wie es weitergeht, ist eine politische Entscheidung. Jede Erhöhung des steuerfreien Tagesbetrags erfordert eine Anpassung der einschlägigen Vorschriften. Bis zu einer solchen Änderung bleibt es bei der geltenden Steuerbefreiung innerhalb der bestehenden Grenzen; darüber hinausgehende Zuwendungen sind als Arbeitslohn zu versteuern und zu verbeitragen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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