Griechenlands Zivilschutz hat Ende Juli 2026 mehrfach den Bereitschaftsstatus „Red Code“ ausgerufen. Für den 22. Juli 2026 wurden die Peripherie Attika (Attika) sowie Teile von Mittelgriechenland (Mittelgriechenland) und der Peloponnes (Peloponnes) in den Alarmzustand versetzt. Für mehrere Gebiete wurde die Risikokategorie 5 „Akraios Kindynos Pyrkagias“ (extremer Brandgefahrindex) prognostiziert. Am 30. Juli folgten erneut großflächige Aktivierungen: Betroffen waren nach Behördenangaben unter anderem Attika, Kreta (Kreta), die Kykladen (Kyklades) sowie Regionalbezirke im Nördliche Ägäis und Notio Aigaio.
Die Anordnungen stützen sich auf amtliche Mitteilungen des Ypourgeio Klimatikes Krises kai Politikes Prostasias und der Genike Grammateia Politikes Prostasias. Mit „Red Code“ wird eine erhöhte operative Bereitschaft des Nationalen Mechanismus für den Katastrophenschutz ausgelöst. Dazu zählen die Vorpositionierung von Einsatzmitteln, die Verstärkung von Luft- und Bodestreifen zur Aufklärung und schnellen Erstintervention sowie eine enge Koordination mit Regional- und Kommunalbehörden. Lokale Koordinationsgremien – darunter T.E.S.O.P.P. und P.E.S.O.P.P. – wurden einberufen, um Abläufe zwischen Feuerwehr, Forstbehörden, Polizei und dem Zivilschutz abzustimmen.
Hintergrund der Maßnahmen waren meteorologische Prognosen mit sehr hohen Temperaturen, kräftigen Winden und niedriger Luftfeuchte. Nach Einschätzung der Fachstellen erhöhen diese Faktoren die Wahrscheinlichkeit der Entstehung und raschen Ausbreitung von Vegetationsbränden. Die Behörden betonten wiederholt, dass „Red Code“ eine administrative Mobilmachung darstellt und nicht mit dem tatsächlichen Auftreten großer Brände gleichzusetzen ist. Über die konkrete Lage entscheiden lokale Bedingungen, menschliches Verhalten und die Wirksamkeit früher Interventionen.
Zu den präventiven Vorgaben gehörten die Verschärfung von Kontrollen, das Verbot offener Feuer im Gelände während der Waldbrandsaison sowie wiederholte Hinweise an die Bevölkerung zur sofortigen Meldung von Rauch- oder Brandentwicklungen über die Notrufnummern 199 und 112. Kommunen und Peripherien wurden angewiesen, kritische Infrastrukturen zu sichern, Zufahrten freizuhalten und Räumlichkeiten als temporäre Unterkünfte für den Fall von Evakuierungen vorzubereiten.
Tatsache sind die behördlich dokumentierten Alarmstufen und die daraus abgeleiteten Einsatzpläne. Prognostisch blieben für die jeweiligen Tage erhöhte Risiken für Vegetation, Siedlungsränder und Verkehrsinfrastruktur. Zugeschriebene Bewertungen – etwa zur Gefährdungsdynamik einzelner Regionen – stammen aus den Lageeinschätzungen der zuständigen Behörden und Wetterdienste und unterliegen tagesaktuellen Anpassungen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).