In der kommenden Woche öffnet in Griechenland die Antragsplattform für das Programm „Prosopikos Voithos“ erneut. Nach Informationen von ERT News wird die Leistung zugleich dauerhaft verankert und landesweit ausgerollt. Das zuständige Ministerium für Soziale Kohäsion und Familie beziffert die jährliche Gesamtfinanzierung auf 53 Millionen Euro aus nationalen und europäischen Mitteln.
Mit dem Neustart treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. Dazu zählen höhere Vergütungen für persönliche Assistentinnen und Assistenten sowie für Mitglieder der Begutachtungsausschüsse. Zudem wird das Verfahren der Anspruchsprüfung präzisiert. Anspruchsberechtigt sind Personen mit motorischen, geistigen, entwicklungsbedingten oder sensorischen Beeinträchtigungen, die in Griechenland wohnen und steuerlich ansässig sind. Unverändert bleibt die Pflicht zur Vorlage einer gültigen Feststellung der Behinderung durch die KEPA (Kentro Pistopoiisis Anapirias – Zentrum für die Feststellung von Behinderungen).
Das Programm „Prosopikos Voithos“ soll Menschen mit Behinderungen im Alltag, bei Ausbildung und Arbeit sowie bei der gesellschaftlichen Teilhabe unterstützen. Die Unterstützung kann innerhalb und außerhalb der Wohnung erfolgen. Ein zentrales Element ist das Prinzip der Selbstbestimmung: Anspruchsberechtigte wählen ihre persönliche Assistenz selbst aus und legen den Unterstützungsbedarf entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen fest. Für sehr kleine Gemeinden, darunter auch entlegene Inselorte, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, etwa bei der Auswahl von Angehörigen als Assistenzkräfte, wenn ein Mangel an verfügbaren Kräften besteht.
Bislang war das Angebot schrittweise und teilweise im Pilotbetrieb erprobt worden. Mit der nun bestätigten landesweiten Verstetigung wollen die Behörden die Versorgung planbarer machen und den Zugang vereinheitlichen. Interessenvertretungen der Behindertenpolitik betonen in der öffentlichen Debatte die Bedeutung klarer Qualifikationsanforderungen, transparenter Kontrollen und verlässlicher Vergütungsstandards. Das Ministerium verweist in diesem Zusammenhang auf begleitende Qualitäts- und Registrierungsregeln sowie auf ein standardisiertes Begutachtungsverfahren über die KEPA.
Konkrete Details zu Antragsfristen, benötigten Unterlagen und den in Einzelfällen geltenden Übergangsbestimmungen sollen mit der Öffnung der Antragsplattform veröffentlicht werden. Die nächste Woche beginnende Bewerbungsrunde ist damit der aktuelle Anlass für die landesweite Verstetigung des Programms, das künftig jährlich mit 53 Millionen Euro dotiert ist.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).