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Epirus ruft zu Impfungen gegen Schaf- und Ziegenpocken auf – landesweite Vorsorge bleibt in Kraft

Die Region Epirus hat am 11. August gezielte Impfempfehlungen und strengere Biosicherheitsregeln gegen Schaf- und Ziegenpocken veröffentlicht. Das Agrarministerium bestätigt parallel die Fortführung landesweiter Zonierungs- und Transportauflagen.

Am 11. August 2026 hat die Region Epirus präzise Empfehlungen zum Schutz vor Schaf- und Ziegenpocken veröffentlicht. Der Veterinärdienst rät zu gezielten Impfungen in Risikobeständen und zu strengeren Biosicherheitsregeln in Ställen und beim Transport. Gleichzeitig warnt die Behörde ausdrücklich vor dem Einsatz nicht zugelassener Impfstoffe, weil diese die Diagnostik und die Rückverfolgbarkeit von Ausbrüchen beeinträchtigen können. Empfohlen werden zudem engmaschige Bestandskontrollen, klare Besuchsregelungen für Betriebe sowie Quarantäne und Tests bei Neuzugängen.

Das Agrarministerium bestätigt in seinen regelmäßigen Lageberichten anhaltende Nachweise der Tierseuche in mehreren Landesteilen seit 2024. Um die Ausbreitung einzudämmen, gelten abgestufte Schutz- und Überwachungszonen rund um betroffene Haltungen, befristete Beschränkungen für Tiertransporte sowie verbindliche Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, Gerätschaften und Stallbereichen. Die Behörden verweisen auf die hohe Ansteckungsfähigkeit des Erregers und seine Umweltstabilität; entsprechende Betriebshygiene und lückenlose Dokumentation von Tierbewegungen bleiben daher zwingend. Veterinärteams führen in den betroffenen Gebieten verstärkt klinische Untersuchungen und Kontrollen der Biosicherheitsprotokolle durch.

Die Vorgaben werden regional umgesetzt und landesweit koordiniert. Neben Auflagen für Betriebe und Transporteure sehen die Maßnahmen auch die Einschränkung von Viehmärkten, Tierschauen und ähnlichen Veranstaltungen vor; Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Grundlage sind einschlägige Entscheidungen der Europäischen Union, die Mindeststandards und Verfahren für die Bekämpfung von Ausbrüchen festlegen. Die Behörden betonen, dass Einzelfallentscheidungen zur Impfung risikobasiert zu treffen sind, um Wirksamkeit und Überwachbarkeit zu gewährleisten.

Für Schaf- und Ziegenhalter bedeuten die Vorkehrungen zusätzliche Organisation und Kosten, etwa durch Quarantänefristen, Kontrollen und mehrstufige Reinigungsabläufe. Fachbehörden verweisen dagegen auf die Belastbarkeit des Virus in der Umwelt und die Gefahr stiller Einträge über Transporte oder Betriebskontakte: Nur konsequente Biosicherheitsregeln, gezielte Impfungen und ein stringentes Meldewesen könnten Kettenübertragungen brechen und wirtschaftliche Folgeschäden in der Fläche begrenzen.

Der Schritt der Region Epirus fügt sich in ein breiteres Lagebild: Auch die Region Kreta hat Mitte August präventive Maßnahmen verlängert. Entscheidend bleibt die enge Abstimmung zwischen den regionalen Veterinärdiensten und dem Agrarministerium sowie die rasche Meldung verdächtiger Krankheitsanzeichen durch Betriebe, Tierärzte und Transportfirmen. Die Behörden kündigen an, ihre Lageberichte und technischen Leitfäden fortlaufend zu aktualisieren und bei Bedarf weitere operative Vorgaben zu erlassen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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