Griechenland hat die von der Türkei verkündete Ausweisung zweier „nationaler Meeresparks“ scharf zurückgewiesen. In einer am 16. August 2026 veröffentlichten Stellungnahme erklärte das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Athen, die Maßnahme sei einseitig, inakzeptabel und rechtswidrig. Die einschlägigen Verordnungen, die am 15. und 16. August im türkischen Amtsblatt erschienen, beträfen nach griechischer Darstellung teilweise Zonen außerhalb türkischer Hoheitsgewässer und entfalteten dort keine rechtlichen Wirkungen gegenüber griechischen Souveränitäts- und Nutzungsrechten.
Athen betont, in nicht abgegrenzten Seezonen seien nur Lösungen zulässig, die auf Vereinbarungen der betroffenen Staaten oder auf anerkanntem Völkerrecht beruhen; der türkische Schritt könne keine vollendeten Tatsachen schaffen. Das Außenministerium beruft sich dabei auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Zugleich erinnert die Regierung daran, dass Griechenland eigene nationale Meeresparks im Ionisches Meer und in der Ägäis im Einklang mit dem Seerecht und ausschließlich innerhalb griechischer Gewässer ausgewiesen habe. Die Erklärung verbindet die Zurückweisung der türkischen Verordnungen mit einem Aufruf zu einem Dialog mit Ankara auf rechtlicher Grundlage.
Fest steht nach griechischer Lesart die Veröffentlichung der türkischen Verordnungen und das offizielle Gegenhalten Athens. Unklar bleiben zunächst die genaue räumliche Reichweite der neu definierten Meeresparks sowie ihre praktischen Folgen für Fischerei, Forschung oder Schifffahrt, soweit diese über türkische Hoheitsgewässer hinausreichen könnten. Eine verbindliche rechtliche Klärung möglicher Konfliktlagen hängt nach Einschätzung Athens von weiteren diplomatischen Schritten und gegebenenfalls internationalen Prüfungen ab.
Politisch ordnet Athen die Ausweisung als Schritt in einem sensiblen Feld ein, in dem Umweltpolitik und maritime Raumordnung in der Ägäis sowie im östliches Mittelmeer eng mit Hoheits- und Abgrenzungsfragen verknüpft sind. Die Regierung vermeidet öffentliche Eskalationsrhetorik und verweist auf bilaterale und multilaterale Kanäle. Türkische Regierungsstellen stellen die Verordnungen als nationale Schutzmaßnahme dar; auf die griechischen Einwände gingen sie zunächst nicht im Detail ein, berichteten griechische Medien. Damit bleibt die Auseinandersetzung vorerst von rechtlichen Positionierungen geprägt: Griechenland reklamiert den Vorrang des Völkerrechts und die Unzulässigkeit einseitiger Setzungen in nicht abgegrenzten Seezonen, während Ankara mit dem Etikett „Schutzgebiet“ regulativ in Seeareale vorgreift, deren Status zwischen beiden Staaten umstritten ist.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).