Das griechische Ministerium für Entwicklung und Investitionen hat mit einer am 22. Oktober veröffentlichten Rundverfügung die Anwendung des Gesetzes 4849/2021 in der durch das Gesetz 5297/2026 geänderten Fassung präzisiert. Das Schreiben mit der Protokollnummer 87954 vom 15. Oktober 2026 und dem Ariadne‑Identifikator ADA 9TSR46NLSX-PHRO richtet sich an Gemeinden, Regionen sowie Betreiber von Wochen- und Straßenmärkten und klärt Verfahrensfragen im außerbetrieblichen Handel.
Nach Angaben des Generalsekretariats für Handel ordnet die Rundverfügung zentrale Schritte bei der Lizenzvergabe und der Vergabe von Marktständen und stellt die Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Gemeinden und Regionen dar. Ziel ist eine einheitliche Umsetzung des Rechtsrahmens, der seit 2021 den Außendiensthandel und die Wochenmärkte regelt und 2026 angepasst wurde. Die Verwaltung erhält damit verbindliche Hinweise zur Bearbeitung von Anträgen, zu Fristen und zur Dokumentation, damit Marktteilnehmer gleiche Voraussetzungen vorfinden.
Die Klarstellungen betreffen insbesondere die Kriterien für die Erteilung und Erneuerung von Lizenzen, die Rangfolgen bei der Zuweisung von Standplätzen sowie die Mitwirkungspflichten der Marktbetreiber. Zudem werden die Aufgabenteilung der Gemeinden bei der Organisation und Überwachung der Märkte und die Rolle der Regionen bei Aufsicht und Koordinierung umrissen. Die Rundverfügung verweist auf die einschlägigen Artikel des Gesetzes 4849/2021 (Amtsblatt Teil A, Nummer 207) in der Fassung des Gesetzes 5297/2026 (Amtsblatt Teil A, Nummer 64).
Als aktueller Anlass gilt die Veröffentlichung der Verwaltungsvorgaben durch das Generalsekretariat für Handel. Die Vorgaben sollen nach Darstellung des Ministeriums Verwaltungspraxis und Marktordnung landesweit vereinheitlichen und Unsicherheiten aus der jüngsten Gesetzesänderung ausräumen. Übergangsfragen werden adressiert, um bereits laufende Verfahren rechtssicher fortzuführen.
Interessen und Folgen: Für Händler schafft die Präzisierung mehr Planbarkeit bei Antragstellung und Standvergabe. Gemeinden und Regionen erhalten eine belastbare Grundlage für Entscheidungen und Kontrollen, was die Nachvollziehbarkeit von Zuteilungen stärken dürfte. Prognosen über zusätzliche bürokratische Lasten oder kurzfristige Marktauswirkungen benennt das Ministerium nicht; sie hängen von der praktischen Umsetzung in den Verwaltungen ab.
Die Rundverfügung gilt landesweit und betrifft alle Wochen- und Straßenmärkte in Griechenland. Sie ist Bestandteil des vom Ministerium koordinierten Rahmens für den außerbetrieblichen Handel, dessen zentrale Elemente – Lizenzsystem, Marktorganisation und Aufsicht – nun in der Auslegung der Behörden weiter vereinheitlicht werden.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).