Griechenland und 17 weitere maritim bedeutende Staaten haben am 8. September 2026 in einer gemeinsamen Warnung vor Schritten Irans gewarnt, die die freie Transitpassage durch die Straße von Hormus aushöhlen könnten. Nach übereinstimmenden Berichten richtet sich der Appell an die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (Internationale Seeschifffahrts-Organisation, IMO) und andere zuständige Stellen mit der Forderung, etablierte Rechte von Handelsschiffen zu schützen und Klarheit über den Rechtsrahmen zu schaffen.
Hintergrund sind iranische Vorstöße seit Frühjahr und Sommer 2026, die die Durchfahrt im Golfraum faktisch restriktiver gemacht haben sollen. Im Raum stehen Überlegungen Teherans zu neuen Abwicklungen für den Transit sowie die Diskussion über mögliche Entgelte oder verpflichtende Dienstleistungen entlang zentraler Routen. Beobachter verweisen zudem auf diplomatische Gespräche zwischen Iran und Oman, die als Anzeichen für eine Neuregelung der Praxis im Seegebiet gedeutet wurden.
Die Unterzeichner der Warnung argumentieren, dass solche Schritte dem anerkannten Prinzip der nicht suspendierbaren Transitpassage zuwiderlaufen könnten, wie es im Seerecht verankert und in der Praxis angewandt wird. Sie verknüpfen den völkerrechtlichen Einwand ausdrücklich mit ökonomischen Risiken: Anhaltende Unsicherheit an der Engstelle treibe Versicherungsprämien und Frachtraten, zwinge Reedereien zu Umroutungen und gefährde die Versorgungssicherheit insbesondere energieintensiver Volkswirtschaften.
Iran betont seinerseits regelmäßig Souveränitätsrechte und Sicherheitsaufgaben als Küstenstaat. Darin liegt nach Einschätzung von Branchenkreisen der Kern des aktuellen Konflikts: Zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und der ungehinderten Handelsschifffahrt muss ein tragfähiges Gleichgewicht gewahrt bleiben. Maritime Verbände und Analysten erwarten deshalb weitere politische Abstimmungen auf multilateraler Ebene sowie kurzfristige operative Vorsichtsmaßnahmen von Reedereien und Versicherern.
Bestätigt ist die koordinierte Warnung von insgesamt 18 Staaten vom 8. September 2026. Nicht belegt ist derzeit, dass bereits verbindliche neue Gebühren oder formale Regimeänderungen in Kraft gesetzt wurden; dies wäre Gegenstand weiterer Beschlüsse der beteiligten Staaten und Institutionen. Prognosen über eine mögliche Verschiebung von Gewohnheitsrecht bleiben spekulativ und hängen vom Fortgang der diplomatischen und rechtlichen Auseinandersetzungen ab.
Für Griechenland, dessen Reedereien zu den größten der Welt zählen, hat die Frage unmittelbare Tragweite. Athen dringt – im Gleichklang mit anderen maritimen Handelsnationen – auf rasche, transparente Klärungen durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation und die betroffenen Küstenstaaten, um Rechts- und Planungssicherheit für Handelsschiffe in der Straße von Hormus zu sichern.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).