Der griechische Justizminister Giorgos Floridis hat am 5. September 2026 auf der Internationalen Messe Thessaloniki den Zeitplan für die Digitalisierung der Gerichte bekräftigt. Binnen zwei Jahren solle die griechische Justiz so weit modernisiert sein, dass sie sich mit den besten Systemen weltweit messen könne. Kernvorhaben sind ein landesweiter elektronischer Aktenordner für alle Verfahren sowie ein einheitliches elektronisches Fallmanagement.
Die Ankündigung erfolgte im Rahmen der Veranstaltung „#TransformingGreece: Von Griechenland 2.0 zu Griechenland 2030“, ausgerichtet von der staatlichen IT-Projektgesellschaft Koinonia tis Pliroforias M.A.E. (Information Society S.A.). Floridis’ Zielmarke knüpft an laufende Vorhaben an, die seit 2023 und 2024 mit Mitteln des nationalen Aufbau- und Resilienzplans Griechenland 2.0 und nationalen Programmen entwickelt werden. Die Koinonia tis Pliroforias M.A.E. nennt in ihren Verlautbarungen als zentrale Bausteine die Einführung des elektronischen Aktenordners, die digitale Fallzuweisung und elektronische Register sowie die Integration in ein einheitliches System für Straf- und Zivilsachen (OSDDY-PP).
Nach amtlichen Darstellungen ist die Koinonia tis Pliroforias M.A.E. mit der Umsetzung beauftragt. ERT News berichtete über die Präsentation und dokumentierte die Aussagen des Ministers. Details zur technischen Architektur und zu Etappenplänen wurden skizziert, bleiben in den öffentlich zugänglichen Unterlagen jedoch teilweise allgemein. Angaben zu Pilotgerichten, zur genauen Budgetaufteilung zwischen nationalen und EU-Mitteln sowie zu Evaluationskriterien sind bislang nicht vollständig veröffentlicht.
Floridis verknüpfte die Digitalisierung mit Zielen wie der Beschleunigung von Verfahren, größerer Transparenz und gestärktem Vertrauen in die Justiz. Fachlich stehen dem Vorhaben bekannte Herausforderungen gegenüber: die Interoperabilität mit vorhandenen IT-Systemen der Gerichte, der Schutz besonders sensibler Verfahrensdaten, klare Zugriffs- und Protokollregelungen sowie die flächendeckende Schulung von Richterinnen, Richtern und Justizbediensteten. Der Erfolg wird von belastbaren Meilensteinen, verbindlichen Fristen, Schulungs- und Migrationsplänen sowie unabhängigen Evaluationen abhängen.
Die griechische Regierung ordnet das Programm in ihre breiter angelegte Digitalagenda ein, die unter dem Label Griechenland 2.0 seit mehreren Jahren Vorhaben in Verwaltung, Gesundheit, Bildung und Justiz bündelt. Für die Justiz soll die Kombination aus elektronischem Aktenordner und Fallmanagement die Grundlage für standardisierte digitale Arbeitsabläufe bilden. Konkrete Rechtsanpassungen für Verfahrensordnungen, Datenschutz und elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten werden nach amtlichen Hinweisen erforderlich sein. Eine Überprüfung der Zielerreichung wird sich abzeichnen, sobald erste Gerichte dauerhaft auf OSDDY-PP umgestellt und Kennzahlen zu Verfahrensdauer und Produktivität veröffentlicht sind.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).