Die griechische Regierung hat den Rechtsrahmen für die Selbstversorgung mit Strom aus Photovoltaik konkretisiert. Maßgeblich ist die im Amtsblatt veröffentlichte Ministerialentscheidung YPEN/DAPEEK/102876/1958 (Government Gazette B’ 5573) vom 14. September 2026. Ergänzende Hinweise des Umwelt- und Energieministeriums im Oktober 2026 legen Verfahren und technische Anforderungen für Net-Billing, virtuelles Net-Billing und kollektive Selbstversorgung fest. Ziel ist es, Investitionen von Haushalten, Unternehmen, Kommunen und Energiegenossenschaften zu erleichtern und Verwaltungsaufwand zu senken.
Kernpunkte sind die Klärung der Entschädigungsregeln für überschüssige Einspeisung im Net-Billing, die Einführung eines elektronischen Registers für Selbstversorger (Electronic Registry of Energy Self-Consumers) sowie erweiterte Anschluss- und Fernsteuerungsvorgaben für größere Anlagen. Das Umwelt- und Energieministerium hat als Frist die Veröffentlichung technischer Sicherheitsvorgaben durch den Verteilnetzbetreiber DEDDIE bis zum 31. Oktober 2026 genannt. Anlagen mit höherer Leistung sollen in ein Telemanagement-Regime überführt werden, um Netzstabilität und Steuerbarkeit zu sichern.
Nach Einschätzung von Branchenkreisen ist der Bestand an Photovoltaik-Anlagen zur Eigenversorgung seit 2020 deutlich gewachsen und liegt derzeit bei rund 1.100 bis 1.150 Megawatt. Zugleich berichten Fachmedien von Verzögerungen durch verbleibende Bürokratie und noch offene technische Detailfragen. Vertreter der Solarwirtschaft erwarten daher für 2026 eine weitgehende Stagnation und erst ab 2027 wieder deutlichere Zubauten in einer Größenordnung von etwa 300 bis 350 Megawatt jährlich. Diese Prognosen sind Einschätzungen des Marktes und keine Regierungsangaben.
Politisch folgt die Neuausrichtung europäischen Vorgaben zum Recht auf Eigenverbrauch und zur stärkeren Integration erneuerbarer Energien in die Strommärkte. Für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen eröffnen die Regeln neue Möglichkeiten, Stromkosten zu senken und Versorgungssicherheit zu erhöhen. Für das Stromsystem entstehen zugleich zusätzliche Anforderungen an Netzbetrieb, Datenaustausch und Marktdesign, etwa bei der Abrechnung in Zeiten negativer Großhandelspreise.
Für die Umsetzung entscheidend sind drei Punkte: erstens die fristgerechte Veröffentlichung der technischen Vorgaben durch DEDDIE, zweitens die rasche Inbetriebnahme des elektronischen Registers, drittens verlässliche Verfahren zur Vergütung und Bilanzierung von Überschüssen. Erst wenn diese Bausteine stehen, kann der beabsichtigte Bürokratieabbau tatsächlich bei Antragstellung, Anschluss und Betrieb greifen. Aussagen der Regierung und die Veröffentlichung im Amtsblatt bilden die Primärgrundlage; weitere Detailregelungen des Umwelt- und Energieministeriums werden erwartet.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).