Die Europäische Kommission hat Leitlinien vorgelegt, die den Anwendungsbereich der nationalen Ausnahmeregel auf Ausgaben zur Energiesicherheit erweitern. Mitgliedstaaten, die diese Flexibilität bereits für Verteidigungsausgaben nutzen, können damit in engen Grenzen auch national finanzierte Energieprojekte vom üblichen Ausgabenpfad ausnehmen. Griechenland hat am 6. August 2026 einen entsprechenden Antrag eingereicht und eine Projektliste übermittelt.
Nach den Vorgaben der Kommission sind die ausnahmsweise anrechenbaren Ausgaben klar gedeckelt: pro Jahr höchstens 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und kumulativ höchstens 0,6 Prozent des BIP für den Zeitraum 2026 bis 2028. Innerhalb dieses Rahmens dürfen bestimmte Investitionen von der sonst maßgeblichen Begrenzung des Ausgabenwachstums abgekoppelt werden. Die Überwachung der Haushaltsregeln bleibt bestehen; die Anwendung der Ausnahmeregel setzt belastbare Nachweise zur Zielerreichung voraus und bedarf der laufenden Abstimmung mit dem Rat der Europäischen Union.
Athen plant, den zusätzlichen Spielraum für Projekte zu nutzen, die die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen senken und die Resilienz des Energiesystems stärken. Genannt werden Photovoltaik, Energiespeicher, Wärmepumpen, energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude sowie Investitionen in die Schieneninfrastruktur. In Regierungsangaben und Medienberichten wird das Volumen der bis 2028 konkret vorgesehenen nationalen Investitionen mit bis zu rund 1 Milliarde Euro beziffert. Wie viel davon tatsächlich in die Ausnahmeregel fällt, entscheidet sich mit der haushaltsrechtlichen Umsetzung und der projektbezogenen Prüfung.
Politisch verschafft die Erweiterung der nationalen Ausnahmeregel Griechenland kurzfristig zusätzlichen, zugleich strikt befristeten fiskalischen Spielraum für energiebezogene Infrastruktur. Die Europäische Kommission betont, dass es sich um eine gezielte Erleichterung mit engem Zweckbindungsprofil handelt: Förderfähig sind nur Ausgaben, die nachweislich die Energiesicherheit stärken. Nicht erfasst sind allgemeine Betriebskosten oder Maßnahmen ohne klaren Bezug zu diesem Ziel.
Für Griechenland stellt sich die Aufgabe, Prioritäten zwischen Projekten zu setzen, die schnell realisierbar sind und messbare Wirkungen entfalten. Dabei können sich Umsetzungsrisiken aus Lieferketten, Planungs- und Genehmigungsfristen sowie aus der Kapazität der Bauwirtschaft ergeben. Der fiskalische Vorteil bleibt davon abhängig, dass die Maßnahmen fristgerecht starten, prüffest dokumentiert werden und sich in die mittelfristige Haushaltsplanung einfügen. Bis 2028 ist der Rahmen eng – der erwartete Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Minderung der Importabhängigkeit gilt als zentrales Kriterium für die Auswahl.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).