Die griechische Regierung hat die Ausweitung der digitalen Arbeitskarte auf den gesamten öffentlichen Dienst final festgelegt. Laut Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit wird die verpflichtende digitale Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit für alle verbleibenden öffentlichen Träger am 12. Oktober 2026 wirksam. Zuvor laufen und liefen gestaffelte Pilotphasen, die im Sommer 2026 weitere Bereiche abgedeckt haben.
Die digitale Arbeitskarte ist in das Informationssystem Ergani II eingebunden. Sie übermittelt Arbeitsan- und -abmeldungen in Echtzeit mit kurzer zulässiger Verzögerung und klassifiziert Zeiten als reguläre Arbeitszeit, Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Ruhe- und Urlaubszeiten. Bereits in früheren Einführungswellen wurde das System in staatlichen und staatsnahen Einrichtungen genutzt; die nun beschlossene Ausweitung betrifft zusätzliche öffentliche Unternehmen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Das Ministerium begründet den Schritt mit der Eindämmung nicht gemeldeter Arbeitszeit, einer besseren Durchsetzung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten und der Sicherung von Sozialbeiträgen. Behörden berichten, dass in bereits erfassten Sektoren die Zahl gemeldeter Überstunden gestiegen ist und damit verbundene Beitragseinnahmen zugelegt haben. Konkrete, sektorspezifische Auswertungen liegen bislang überwiegend aggregiert vor; weitere Berichte sollen folgen.
Rechtlich bleibt bestehen: Überstunden oberhalb der zulässigen Grenzen sind nur mit formeller Genehmigung zulässig. Die Arbeitsinspektion kann die Einhaltung stichprobenartig und kontinuierlich prüfen, auch ohne Vorankündigung. Verstöße können zivil- und strafrechtliche Folgen für Arbeitgeber haben. Die maßgeblichen Vorgaben wurden im Amtsblatt FEK bekanntgemacht; sie regeln die Pflichten der Dienststellen und die technische Anbindung an Ergani II.
Für viele Behörden im öffentlichen Dienst bedeutet die Frist organisatorische und technische Umstellungen. Offene Punkte betreffen insbesondere Schnittstellen kleinerer Träger, Schulungen für Beschäftigte sowie Verfahren zur Korrektur bereits erfasster Zeitdaten. Gewerkschaften und Vertreter einzelner Einrichtungen verlangen zusätzliche Garantien zum Datenschutz und zur Begrenzung von Überwachung. Das Ministerium verweist auf bestehende Schutzmechanismen und die Zweckbindung der Daten im Rahmen des Arbeitszeitrechts.
Mit der Festlegung des Stichtags 12. Oktober 2026 hat Griechenland den letzten Schritt zur flächendeckenden digitalen Zeiterfassung im Staatsdienst terminiert. Ob der Übergang reibungslos gelingt, hängt nun von der zügigen Umsetzung in den Dienststellen, belastbaren Schulungsangeboten und klaren Leitlinien für Sonderfälle ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).