Kurzmeldung
Das Ministerium für nationale Wirtschaft und Finanzen in Athen erklärte am 22. Oktober 2026, dass Griechenland die geltenden Sanktionen gegen den Iran umsetzt und zu diesem Zweck eng mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeitet. Die Mitteilung bezieht sich ausdrücklich auf Hinweise des US‑Finanzministeriums im Zusammenhang mit der Operation Economic Outcast, mit der weltweit Netzwerke und Dienstleister ins Visier genommen werden sollen, die der Umgehung von Sanktionen dienen.
Nach Angaben des Ministeriums wurden die US‑Hinweise aufgenommen; es sei nun eine vertiefte Prüfung nach griechischem und europäischem Recht eingeleitet worden. Bislang nannte die Regierung keine namentlich betroffenen griechischen Institute, Unternehmen oder Personen und kündigte an, nur bei belastbaren Ergebnissen Maßnahmen zu publicisieren. Die griechische Behörde betonte, dass die Zuständigkeit für Ermittlungen und Entscheidungen bei den nationalen Aufsichts- und Strafverfolgungsorganen liege und dass Verfahren mit Blick auf die Rechtsordnung der Europäischen Union geführt würden.
Das Ministerium verwies zudem auf die Notwendigkeit der Koordination zwischen Finanzaufsicht, Justiz und dem Außenministerium, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu wahren. Zugleich bekräftigte Athen seine Absicht, mit Partnern in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten Informationen auszutauschen und bewährte Sorgfaltsstandards in Banken und Unternehmen zu stärken.
Beobachter erwarten, dass griechische Kreditinstitute und exportorientierte Firmen die internen Prüfungen für Geschäftsbeziehungen mit möglicher Verbindung zum Iran verschärfen. Konkret genannt wurden Handels- und Zahlungsbeziehungen, in denen verschachtelte Strukturen oder nahestehende Rechtsträger Verdachtsmomente auslösen könnten.
Die Stellungnahme ordnet Griechenland damit klar in einen internationalen Kontext ein: Athen setzt bestehende EU- und nationale Regelungen zur Sanktionsdurchsetzung um, behält jedoch die formalen Abläufe nationaler Prüfungen und die Bindung an EU‑Recht bei. Das Ministerium kündigte an, über Ergebnisse der laufenden Prüfungen zu informieren, sobald belastbare Feststellungen vorliegen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).