Die griechische Regierung will im Oktober 2026 die Antragsplattform für eine erweiterte Umzugsförderung in Grenzregionen öffnen. Das kündigte die Ministerin für Soziale Kohäsion und Familie, Domna Michailidou, am 17. September 2026 im Sender ANT1 an. Das Programm zielt nach Angaben des Ministeriums darauf ab, demografische Entwicklungen in peripheren, grenznahen Gebieten zu stabilisieren und die lokale Wirtschaft zu beleben. Vorgesehen sind Unterstützungsbeträge von bis zu 10.000 Euro je Familie.
Die Ankündigung folgt auf Pilotphasen, die bereits in diesem Jahr im Regionalbezirk Evros liefen. Dort konnten Anträge elektronisch eingereicht werden, teils mit gestaffelten Fördersätzen je nach Größe und Lage der Siedlungen. Die nun geplante Ausweitung soll die Förderung auf weitere grenznahe Gemeinden übertragen und ein einheitlicheres Finanzierungsgerüst schaffen.
Zentrale Details werden durch eine gemeinsame ministerielle Verordnung festgelegt. Diese soll die endgültige Liste der förderberechtigten Gemeinden, die Anspruchsvoraussetzungen, das Verfahren der Antragstellung sowie die Auszahlungsmodalitäten bestimmen. Ein exaktes Startdatum im Oktober, die genaue Fristdauer und präzise Kriterien – etwa Einkommensgrenzen, Familiengröße oder berufliche Voraussetzungen – lagen zum Zeitpunkt der Ankündigung noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt vor. Die Ministerin verwies auf die bevorstehende Veröffentlichung der einschlägigen Rechtsakte.
Das Programm richtet sich an Haushalte, die ihren Wohnsitz in Gemeinden verlagern wollen, die als Grenzregionen eingestuft sind. Mit der finanziellen Unterstützung soll der Umzug erleichtert und die Ansiedlung in strukturschwachen Gegenden attraktiver werden. Begleitend verweist die Regierung auf weitere familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen, etwa den Ausbau der frühkindlichen Betreuung und Anpassungen im Wohn- und Sozialbereich, die im selben Interview angerissen wurden. Konkrete Wechselwirkungen – etwa Vorrangregeln, Kombinationsmöglichkeiten mit Wohnbeihilfen oder Beschränkungen bei Mehrfachförderungen – werden voraussichtlich ebenfalls in der gemeinsamen ministeriellen Verordnung präzisiert.
Interessierte Haushalte sollten die offizielle Antragsplattform im Blick behalten. Maßgeblich sind die dort veröffentlichten Teilnahmebedingungen sowie die im Amtsblatt veröffentlichten Regelungen. Erst mit Veröffentlichung der Rechtsgrundlagen und der Freischaltung der Antragsplattform steht fest, welche Gemeinden einbezogen werden, wie die Förderhöhe im Einzelfall berechnet wird und welche Nachweise erforderlich sind. Erfahrungen aus dem Evros deuten darauf hin, dass das elektronische Verfahren mit standardisierten Formularen und einem Nachprüfungsmechanismus arbeitet.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).