Die Staatsanwaltschaft Thessaloniki hat nach Medienangaben eine Voruntersuchung gegen eine private Klinik in Thessaloniki eingeleitet. Zuvor hatte die Nationale Transparenzbehörde bei einer Prüfung festgestellt, dass dort ein onkologischer Fachbereich ohne behördliche Genehmigung betrieben und Chemotherapien verabreicht worden waren. Die Region Zentralmakedonien ordnete daraufhin die sofortige Versiegelung der Einrichtung an; der zuständige Vizegouverneur Kostas Gioutikas unterzeichnete die Maßnahme.
Laut dem Prüfbericht war in den Räumen der Klinik seit 2022 eine onkologische Einheit aktiv, die in der Betriebslizenz nicht aufgeführt ist. In dieser Einheit seien Zytostatika zubereitet und verabreicht worden. Verschreibungen stammten demnach von einem niedergelassenen Pneumologen mit Spezialisierung auf Lungenkrebs. Zusätzlich hielten die Prüfer fest, dass Personalvorgaben nicht erfüllt wurden und eine funktionsfähige Intensivstation fehlte, obwohl der lizenzierte Klinikstatus dies voraussetzt.
Die Nationale Transparenzbehörde übermittelte ihre Feststellungen an die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Thessaloniki ließ Mitarbeitende und beteiligte Ärztinnen und Ärzte für Aussagen laden. Parallel prüft die Aufsicht der Region Zentralmakedonien verwaltungsrechtliche Schritte bis hin zum Entzug der Betriebs- und Gründungsgenehmigung. Ein auf der Klinikwebsite veröffentlichtes Video zeigte laut Behörden die für die Onkologie typische Ausstattung, obwohl die Lizenz einen solchen Betrieb nicht abdeckt.
Mehrere griechische Medien berichten zudem über mögliche Abrechnungsprobleme mit EOPYY, dem nationalen Träger für Gesundheitsleistungen. Genannt werden Einzelfälle, in denen Patientinnen und Patienten ohne bestätigte bösartige Erkrankung kurzfristig stationär aufgenommen und dort Zytostatika erhalten haben sollen. Diese Hinweise sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen; ein strafrechtlicher Nachweis steht aus.
Als nächstes entscheiden die zuständigen Aufsichtsstellen über weitere Maßnahmen. Das Gesundheitsministerium und die Region Zentralmakedonien verweisen darauf, dass die Patientensicherheit Vorrang hat und der rechtliche Rahmen für private Leistungserbringer strikt einzuhalten ist. Bis zum Abschluss der Prüfungen bleibt die Klinik versiegelt. Ob und in welchem Umfang gegen natürliche Personen sowie die Trägergesellschaft Anklage erhoben wird, ist offen.
Damit verdichtet sich der Verdacht auf systematische Verstöße gegen das Gesundheitsrecht in Thessaloniki. Die Ermittlungen sollen klären, wie lange der nicht genehmigte Betrieb andauerte, welche Behandlungen konkret durchgeführt wurden und ob unrechtmäßige Vorteile erzielt wurden. Ergebnisse werden in den kommenden Wochen erwartet.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).