Nach einer Serie von Beschwerden über unsachgemäße ästhetische Eingriffe hat die Nationale Transparenzbehörde in Griechenland Mitte September landesweite Kontrollen und erste Verstöße gemeldet. Der aktuelle Anlass ist eine Häufung von Hinweisen auf invasive Behandlungen durch nichtärztliches Personal in Kosmetik- und Wellnessbetrieben. ERTnews veröffentlichte dazu Berichte und Zeugenaussagen, die das Ausmaß der Vorwürfe illustrieren.
Besonders Aufmerksamkeit erregte der Fall einer Frau aus Thessaloniki. Sie schildert, nach einer injizierenden Anti-Aging-Behandlung in einem großen Institut Verbrennungen, Entzündungen und tiefe Narben erlitten zu haben. Nach ihrer Darstellung wurde der Eingriff ohne ärztliche Aufsicht durchgeführt; das Institut soll nach früheren Beschwerden mehrfach den Namen geändert haben. Zu möglichen strafrechtlichen Schritten in diesem Einzelfall lagen bis Redaktionsschluss keine offiziellen Angaben vor.
Nach Behördenangaben fanden Prüfteams in mehreren Fällen Behandlungsräume ohne Zulassung und Angebote für injizierbare Therapien durch Personal ohne ärztliche Qualifikation. Berichtet wird über illegale Eingriffe in Nagelstudios, Friseursalons oder provisorisch hergerichteten Räumen. Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft sowie an regionale Standesgremien zur disziplinarischen Prüfung übermittelt.
Fachärztinnen und Fachärzte sowie die Ärztekammer Athen betonen, dass injizierbare ästhetische Verfahren rechtlich nur von Ärztinnen und Ärzten mit einschlägiger Spezialisierung verantwortet werden dürfen, etwa in der Dermatologie oder der plastischen Chirurgie. Berufsverbände warnen, dass fehlende Anamnese, unklare Produktqualität und unzureichende Hygienestandards erhebliche Risiken bergen – von Infektionen bis zu dauerhaften Gewebeschäden.
Das Gesundheitsministerium signalisierte laut Medienberichten, bestehende Regelungen für Anti-Aging- und Wellnessangebote zu prüfen. Konkrete Maßnahmen, Fristen oder Entwürfe wurden bislang nicht veröffentlicht. Beobachter verknüpfen die aktuellen Fälle mit einer stark gewachsenen Nachfrage nach niedrigschwelligen ästhetischen Behandlungen und mit Lücken in der Aufsicht über Einrichtungen, die medizinisch anmutende Leistungen als Wellness vermarkten.
Die Nationale Transparenzbehörde kündigte an, die Kontrollen fortzusetzen und Hinweise aus der Bevölkerung systematisch auszuwerten. Für Betroffene bleibt zentral, ob die nun angestoßenen Verfahren zu klaren Zuständigkeiten, schärferen Kontrollen und verbindlichen Sanktionsmechanismen führen. Bis dahin raten Fachgesellschaften, vor jeder injizierenden Behandlung die Qualifikation der Behandelnden zu prüfen und nur in zugelassenen medizinischen Einrichtungen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).