Das Kulturministerium hat in Thessaloniki 53 kirchliche Objekte vorgestellt, die Bulgarien nach 109 Jahren an Griechenland zurückgegeben hat. Die Präsentation im Museum für Byzantinische Kultur erfolgte am 10. Oktober 2026, wenige Tage nach der Unterzeichnung eines bilateralen Protokolls zwischen Athen und Sofia Ende September. In den amtlichen Unterlagen ist teils von 48 Einheiten die Rede, weil mehrere zurückgeführte Ensembles aus mehreren Teilen bestehen.
Nach Ministeriumsangaben stammen die meisten Stücke aus der nordgriechischen Region Makedonien. Genannt werden insbesondere die Klöster Panagia Eikosifoinissa und Timios Prodromos bei Serres sowie die Metropolie von Serres und Nigrita. Zu sehen sind byzantinische und nachbyzantinische Ikonen, ein silbernes Ikonenbildnis mit Deckung, Reliquiare, liturgische Kreuze sowie eine reich verzierte Holztafel mit Einlagen aus Elfenbein und Knochen. Die Objekte befanden sich seit 1917 außerhalb Griechenlands. Sie werden bis zum 5. November 2026 im Museum für Byzantinische Kultur gezeigt und anschließend den jeweiligen kirchlichen Trägern übergeben.
Die Rückgabe ist die erste konkrete Umsetzung des am 29. September 2026 zwischen Griechenland und Bulgarien vereinbarten Protokolls zur gegenseitigen Rückführung ausgewählter Kulturgüter und zur Überführung bestimmter sterblicher Überreste. Vertreter beider Regierungen betonten die symbolische Bedeutung des Schritts für die bilateralen Beziehungen und die Wiederherstellung historischer Bestände. Auf bulgarischer Seite wurde darauf hingewiesen, dass die Objekte vorerst auf dem Inventar eines bulgarischen Museums verbleiben, bis die formalen Verfahren der endgültigen Übertragung abgeschlossen sind.
In Griechenland wird die Vereinbarung kontrovers diskutiert. Befürworter sehen einen lange erhofften Durchbruch bei der Heimkehr herausragender kirchlicher Kunstwerke. Kritiker stellen die Ausgewogenheit der Vereinbarung in Frage, insbesondere im Hinblick auf die geplante Überführung der Gebeine von Zar Samuil nach Bulgarien. Die Regierung verweist darauf, dass das Protokoll rechtlich klar umrissene Schritte und beiderseitige Verpflichtungen enthalte.
Praktisch stehen nun konservatorische Prüfungen, die abschließende Inventarisierung in griechischen Beständen sowie die Abstimmung über künftige Leihgaben an. Beobachter erwarten, dass der Vorgang Maßstäbe für weitere Rückführungen setzt – sowohl in den Beziehungen zwischen Athen und Sofia als auch mit Blick auf ähnliche Verhandlungen zu Kulturgütern im Ausland.
Redakteurin: Celestina Fuentes (Artikel mit KI-Unterstützung).