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Athen: 12‑Jähriger bei Kollision auf Acharnon‑Straße verletzt – 41‑Jähriger alkoholisiert und ohne Führerschein

Auf der Acharnon‑Straße in Athen wurde ein 12‑Jähriger bei einer nächtlichen Kollision mit einer Motorradfahrerin leicht verletzt. Der 41‑Jährige stand unter Alkoholeinfluss (0,55 mg/L) und fuhr ohne gültige Fahrerlaubnis; er wird dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Kurzmeldung

In der Nacht zum 1. Oktober 2026 ist auf der Acharnon‑Straße in Athen ein 12‑Jähriger bei einer Kollision mit einem Motorrad schwerpunktmäßig verletzt worden. Die Polizei berichtet, der Unfall habe sich gegen 23:30 Uhr in Höhe der Hausnummer 130 ereignet. Nach den bisher vorliegenden Ermittlungsangaben querte das Kind die Fahrbahn, als die von der Innenstadt in Richtung Patissia fahrende Maschine eines 41‑Jährigen den Zusammenstoß verursachte.

Der verletzte 12‑Jähriger wurde nach der Erstversorgung vor Ort in das Kinderkrankenhaus Aglaia Kyriakou gebracht; sein Zustand wurde zunächst als leicht verletzt beschrieben. Konkrete medizinische Diagnosen wurden bislang nicht veröffentlicht. Die Polizei sicherte Videoaufnahmen aus der Umgebung und befragte Zeuginnen und Zeugen, um den genauen Hergang zu klären.

Unmittelbar nach dem Unfall versuchte der 41‑Jährige offenbar, den Unfallort zu verlassen. Einsatzkräfte der Direktion für Soforteinsätze (Amese Drase) hielten ihn wenige Meter weiter an. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,55 mg/L. Weiteren Ermittlungen zufolge war dem Mann die Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden. Gegen ihn wurde eine Strafakte wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Fahrweise und des Verdachts der Unfallflucht eröffnet. Der 41‑Jährige soll dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Die Acharnon‑Straße zählt zu den stark befahrenen Verkehrsachsen im Norden Athens; Konflikte zwischen motorisiertem Verkehr, Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern sind dort wiederkehrend. Behörden machten bislang keine Angaben zur Geschwindigkeit der Beteiligten, zur Sichtverhältnissen oder zur Beleuchtung am Unfallort. Die Polizei bittet Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder über relevante Aufnahmen verfügen, um Kontaktaufnahme, da die Auswertung der Spuren, toxikologischer Befunde und der medizinischen Dokumentation des verletzten Kindes für den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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